Wissenschaftler kommentieren deutschen Gesetzentwurf zu Hydraulic Fracturing

26.05.2015

Grundwasserschutz, Gesetzgebung

Mitglieder des Fachausschusses Fracking in der "Wasserchemische Gesellschaft - Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker" haben zusammen mit Wissenschaftlern aus den USA den deutschen Gesetzentwurf zum Hydraulic Fracturing vom 1. April 2015 kommentiert. 

Comment on the German Draft Legislation on Hydraulic Fracturing: The Need for an Accurate State of Knowledge and for Independent Scientific Research
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Die Wissenschaftler begrüßen, dass Hydraulic Fracturing durch ein Gesetz geregelt werden soll. Sie betonen jedoch die Notwendigkeit, dass der aktuelle Stand der Wissenschaft die Grundlage des Gesetzes sein sollte und dass die Unabhängigkeit der Forschung sichergestellt werden muss. 

Es wird darauf hingewiesen dass im Gesetz angemessener zwischen konventionellem Hydraulic Fracturing in vertikalen Bohrungen (mit vergleichsweise geringem Einsatz von Flüssigkeiten und Chemikalien) und dem neuerdings eingesetzten, unkonventionellen Hydraulic Fracturing (mit Mehrfach-Fracturing in horizontalen Bohrungen und großem Flüssigkeitsvolumen) unterschieden werden sollte. Denn die Risiken für die Grundwasservorkommen in geringer Tiefe hängen stärker von der Art des Bohrens, des Hydraulic Fracturing und von der Bohrlochintegrität ab als vom Lagerstättentyp. 

In Bezug auf Abwasser wird zusätzliche Forschung gefordert, um unterirdische Umwandlungsprodukte und die Substanzen aus den Gesteinsformationen an verschiedenen Bohrlokationen zu charakterisieren und auf ihre Toxizität hin zu überprüfen. Es reicht nicht aus, das Umweltverträglichkeitsprüfungen für das Verpressen von Abwasser in Bohrungen allein auf der Kenntnis aller vorhandenen Einzelstoffe gründen, wie bisher im Gesetzentwurf vorgesehen. Wissenslücken in Bezug auf Langzeiteffekte solcher Verpressungen auf Wasserqualität und seismische Aktivität erfordern weitere Untersuchungen. 

Weitere Vorschriften sollen sicherstellen, dass in zukünftigen Chemikalien-Katastern neben der CAS RN-Bezeichnung der Chemikalien auch der entsprechende IUPAC-Name genannt wird. Darüber hinaus sollen toxikologische Bewertung von Chemikalien nach deutschen "Wassergefährdungsklassen" mit EU-Vorschriften harmonisiert werden. 

Zusätzliche Vorschriften sollen regeln, dass Forschung durch unabhängige Wissenschaftler anstatt durch die Industrie durchgeführt wird und die Unabhängigkeit der Forschung durch angemessene Förderung garantiert wird. Vorgeschrieben werden soll auch, dass das fachliche Begutachtungsverfahren für Anträge auf Bohrungen auf wissenschaftlicher Exzellenz beruht, "best-practice" für Überwachungsverfahren festlegt und Exploration verhindert, die keine klaren Erkenntnisse in Bezug auf Umweltwirkungen bringt.



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