Verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung vor jedem neuen Projekt

10.10.2013

Gesetzgebung

Das Europäische Parlament hat am heutigen Mittwoch vorgeschlagen, dass vor jedem Fracking-Projekt zwangsläufig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Dies soll explizit in die neue Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie aufgenommen werden.

Bisher existierende Gesetze umfassen den Abbau von Naturgas ab einer Größenordnung von geschätzten 500.000 Kubikmetern pro Tag. Die Europa-Abgeordneten fordern nun, dass für die Phase der Anwendung der hydraulischen Frakturierung auch die Gewinnung von unkonventionellen Ölen und Gasen Bestandteil der Gesetzgebung wird, einschließlich der Gewinnung von Schiefergas, deren Erträge meist geringer sind. 

Der Vorschlag des EU-Parlaments beinhaltet auch Vorkehrungen, um Interessenskonflikte zwischen den Auftraggebern und den Experten, die mit der Durchführung der Studien beauftragt werden, zu vermeiden. Änderungsanträge der Abgeordneten legen dar, dass die Experten fachlich geeignet, objektiv und unabhängig sein müssen.

Die Europa-Abgeordneten haben auch Vorschläge vorgelegt, um die Informationsversorgung der Bürgerinnen und Bürger bei derartigen Projekten sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments



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