Studie der Bundesregierung zu den Risiken des Hydraulic Fracturing

07.09.2012

Allgemein, Grundwasserschutz, Gesetzgebung

Hydraulic Fracturing soll nicht verboten werden, jedoch soll der Einsatz nur in Verbindung mit strengen Vorschriften zulässig sein. Das ist das Fazit einer umfassenden Studie über die wasserbezogenen Umweltrisiken des Hydraulic Fracturing bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten, die gestern vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit veröffentlicht wurde.

Die Studie befasst sich darüber hinaus mit bestimmten Aspekten des deutschen Berg- und Umweltrechts.

Die Experten unterstreichen den Bedarf an zusätzlicher wissenschaftlicher Forschung zu den potenziellen Folgen und Umweltrisiken des Hydraulic Fracturing und schlagen eine schrittweise Vorgehensweise bei der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten vor. In Trinkwasserschutzgebieten sollte das Hydraulic Fracturing im Rahmen der Erdgasförderung nicht zugelassen werden.

Link zur Studie und der Pressemitteilung.

Wesentliche Anregungen:

  • Kein Verbot von Fracking.
  • Eingehende Untersuchung der geologische/ hydrogeologische Situation des tiefen Untergrundes und Erstellung eines konzeptionellen Modells.
  • Beispielhafte Erkundung der unterschiedlichen Gasvorkommen unter intensiver wissenschaftlicher und behördlicher Begleitung.
  • Verzicht auf Erdgasbohrungen und Fracking in sensiblen Gebieten mit ungünstigen geologischen und hydrogeologischen Bedingungen sowie in Trinkwasserschutzgebieten.
  • Offenlegung der Zusammensetzung der Fracking Flüssigkeiten.
  • Umweltgerechte Entsorgung des belasteten Flowbacks und der Formationswässer.
  • Eingehende Prüfung der Umweltrelevanz der bisherigen Versenkungspraxis des Abwassers in Disposalbohrungen.
  • Entwicklung von Monitoringprogrammen für das Grundwasser und die Umgebungsüberwachung.
  • Obligatorische UVP-Pflicht für die Aufsuchung und Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen.
  • Wasserrechtliche Prüfung und Erlaubnis von Fracking Bohrungen und die Versenkung des Abwassers.
  • Überführung der umwelt- und sicherheitsbezogenen Genehmigungen und die Überwachung in den Geschäftsbereich der Umweltministerien.


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